Amazon verkürzt Rückgabefrist – aber nicht alle/s

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Amazon ist vielfach Taktgeber im Onlinehandel. Auch die um 16 Tage verlängerte Widerrufsfrist wurde nach und nach von vielen Shops adaptiert und spiegelte sich in den letzten Jahren klar in der Erwartungshaltung von Käufern wider.

Nun hat Amazon die Widerrufsfrist für bestimmte Warengruppen auf das gesetzliche Minimum von 14 Tagen reduziert.

Betroffen sind die Kategorien:

  • Kameras
  • Elektronik
  • Bürobedarf
  • Computer
  • Videospiele
  • Musik
  • Video / DVD

Weiterhin 30 Tage Frist gelten bei Amazon-Produkten und „Gebraucht – wie neu“-Geräten.

Amazon informiert die Kunden über die neuen Widerrufsfristen wie folgte:

Wie lange du einen Artikel zurückgeben kannst, hängt vom Rückgabegrund ab. Wenn du einen Artikel aufgrund von Nichtgefallen retournieren möchtest, hast du 14 Tage Zeit, bei den meisten Artikeln sogar 30 Tage. Du siehst den geltenden Rückgabezeitraum für einen Artikel auf der Produktdetailseite, wenn Du den Artikel kaufst. Sollte der Artikel jedoch defekt oder beschädigt sein, kannst du diesen innerhalb von zwei Jahren reklamieren.

 

Die Kunden werden in der Buybox über den Rückgabezeitraum informiert.

Bleibt abzuwarten, wie vielen Verbrauchern diese Neuerung nicht auffällt und für wie viel Kundenunmut das sorgen wird. Da es im Wesentlichen dann wohl die Marketplace Händler treffen dürfte, ist Vorsicht geboten.

Insgesamt ein ungewohnter Schritt für Amazon; den Konzern, der die Kunden und deren Zufriedenheit ins Zentrum allen Handelns stellt.

Übergangsfrist für Händler und die Frage: Ist das eine gute Sache?

Für Händler gibt es eine Übergangsfrist bis zum 25. April, in der sie die längere Widerrufsfrist beantragen können. Informiert wurde darüber bereits Anfang März 2024.

Insgesamt wäre es wohl eine erfreuliche Entwicklung, wenn es denn keine Ausnahmen gäbe. Flickenwerk, ausgerechnet bei einem sensiblen Thema wie Retouren durch Widerruf zu schaffen, kann nicht die Lösung sein.

Für Händler bedeutet dieses Vorgehen aber: Die Zeit, die Kapital tot, gebunden in potentiellen Retouren steckt, sinkt. Und sind wir mal ehrlich – aus Verbrauchersicht reichen 14 Tage auch aus, es sich anders zu überlegen, oder?

Geregelt ist das Widerrufsrecht inkl. vorgeschriebener Mindestfristen in Deutschland übrigens im BGB in den entsprechenden Paragrafen rund um den Fernabsatz (§312 c BGB & ff). Ein Musterwiderrufsformular findet man im EGBGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html

Vielleicht interessiert dich auch der Flickenteppich Europa? Verschiedene Länder haben deutlich voneinander abweichende rechtliche Regelungen rund um die Widerrufsfristen.

Nadine Huss

Nadine ist die Autorin des Buchs "E-Commerce-Manager*in", Dozentin und Beraterin.

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