Die Pflicht zur Barrierefreiheit kommt 2025

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In vielen Ländern gibt es sie schon: gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Richtlinien zur Barrierefreiheit von Websites. Die EU hat ihre Richtlinien zur „Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen“, die USA ihren „Americans with Disabilities Act“ (kurz: ADA). In Deutschland wird die Umsetzung der EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (kurz EAA) ab Ende Juni 2025 Pflicht. Für Shopbetreiber kommen also neue Vorgaben, die es einzuhalten gilt.

Welche Angebote sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen?

Neben Geldautomaten, Computern, Telefonen, Smartphines und TV-Geräten ist in der EAA explizit auch der Onlinehandel benannt. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss aber jedes Land in einer eigenen Gesetzgebung für die Umsetzung sorgen. Die geschieht in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag.

Bevor jedoch unnötige, hektische Aktivität ausbricht: Die EU-Richtlinie orientiert sich am Grundsatz „Vorfahrt für KMU“. Das bedeutet: Nicht alle müssen aktiv werden – es gilt immer noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so dass einige, kleinere Unternehmen von der Umsetzung absehen können.

Wer jedoch zur Barrierefreiheit verpflichtet ist oder sie schlicht umsetzen will, der kann sich an der Norm EN 301 549 orientieren, die die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte regelt.

Woher weiß ich, ob mein Shop barrierefrei ist?

Zunächstmal müssen wir wohl klären: Barrierefrei bedeutet hier die Umsetzung der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der EU (https://www.w3.org/TR/WCAG22/) . Damit muss der Shop für eine große Mehrheit der Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Also keineswegs  “alle”.

Prüfen lässt sich die barrierefreiheit beispielsweise mit den auf der Website der Aktion Mensch verlinkten Tool: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test

 

Was ist hinsichtlich der Barrierefreiheit zu beachten:

Kontraste: Die Kontraste, insbesondere von Schrift zu Hintergrund, sollten ausreichend groß sein. Das gilt nicht nur für beispielsweise den Unterschied von weiß zu hellgrau, sondern auch für das Berücksichtigen von Farbfehlsichtigkeiten wie Rot-Grün-Schwäche.

Texte für Blinde: Texte sollten unbedingt so gestaltet sein, dass Menschen mit Sehbeinträchtigungen und Blinde einen Screenreader nutzen können. Dazu gehört eine ordentliche HTML-Struktur (Überschriften sollten als Headings ausgezeichnet sein und nicht einfach Groß gemacht werden), aber auch die Verwendung von sinnvollen ALT-Attributen und -Texten.

 

Bedienung per Tastatur und Maus: Die Navigation, Buttons und Formulare sollten auch per Tastatur bedient werden können. So sollte man mittels Pfeiltasten Mengen erhöhen können oder mit einem Klick auf die Beschriftung eines Formularfeld im Feld selbst landen.

Mehr zur Umsetzung von Barrierefreiheit und möglichen Barrieren findest du übrigens im Buch in Kapitel 6.1. "Accessibility und Usability als Pflicht".

 

Wer muss die Barrierefreiheit umsetzen?

Alle die an Konsumenten verkaufen, sind zunächst in der Pflicht. Reine B2B-Shops sind von den rechtlichen Regelungen nicht betroffen.

Aber auch im B2C-Geschäft gibt es Ausnahmen: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro müssen ihre Webshops nicht umbauen.

 

Lohnt sich der Aufwand?

Ja. Es mag sein, dass man durch eine nicht barrierefreie Website nicht allzu viele Kunden verliert – aber die meisten Kriterien, die der Accessibility dienen, helfen nicht nur den Menschen, für die das Leben ohnehin häufig komplizierter ist, sondern auch den überaus eingeschänkten Bots, die Websiteinhalte für die Suchmaschinen überprüfen und indexieren. Kurzum: Alles, was wir tun, um es Menschen leichter zu machen, hilft uns auch bei der Suchmaschinenoptimierung (auch wenn es den zusätzlichen Anreiz hoffentlich nicht braucht)

Nadine Huss

Nadine ist die Autorin des Buchs "E-Commerce-Manager*in", Dozentin und Beraterin.

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